... und unsere verfassungsfeindlichen Politiker ihren Einfluss (im Namen der entsprechenden Lobby-Organisationen) nehmen würden, käme ungefähr folgendes dabei heraus:
I. Die Grundrechte
Art. 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 4. (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 7. (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 8. (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 9. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
Art. 10. (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Es sei denn, es geht um Terrorismus, Kinderpornographie, Killerspiele und Copyright-Verletzungen und andere Themenbereiche, an denen globale Wirtschaftskonzerne, vertreten durch deren Lobby-Organisationen großes wirtschaftliches Interesse haben.
usw...